1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Landers Training UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführerin Monika Landers, Siemensstraße 12, 86899 Landsberg am Lech, Tel.: +49 (0)171 – 6191882, E-Mail: info@landers-training.de, Internet: https://www.landers-training.de, Sitz der Gesellschaft: Pürgen, Registergericht: Amtsgericht, Registernummer: HRB 32295 (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
- Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter dem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Teilnehmer in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Teilnehmers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Veranstalter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
2. Vertragsgegenstand
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, Seminaren, Workshops, Trainings und Coachings (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.
- Für Verträge über die Lieferung von Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können von Teilnehmer über die Website ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
- Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Video- sowie Audioinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte, E-Books) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende Datenübertragung (nachfolgend „Streaming“) und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe der Ziffer 15 dieser AGB ein.
3. Leistungen des Veranstalters
- Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen und die Lieferung von digitalen Inhalten über seine Website an. Der Inhalt der Veranstaltung bzw. der digitalen Inhalte ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
- Die Präsenz-Veranstaltungen finden an von dem Veranstalter ausgewählten Veranstaltungsorten statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.
- Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
- Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte gem. Ziffer 2.3 werden ausschließlich in elektronischer Form unter Einsatz entsprechender technischer Mittel bereitgestellt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zum Abruf der digitalen Inhalte findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
- Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
- Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
- Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.
- Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Buchungsformulars abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Buchungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Buchungsformular und durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab.
- Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.
- Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt,
- indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z. B. durch Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei der maßgebliche Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder
- indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Buchung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 8.4.
- Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
- Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.
- Den Vertragstext kann der Teilnehmer in seinem Nutzerkonto auf der Website des Veranstalters einsehen, sofern er vor Absendung der Bestellung ein Nutzerkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Veranstalters gespeichert und können vom Teilnehmer unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Nutzerkonto eingesehen und abgerufen werden.
- Für Teilnehmer, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Veranstalter kann den Vertragstext einschließlich der AGB in Textform (per E-Mail) oder über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z. B. per Link) bereitstellen.
- Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
- Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
- Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
5. Widerrufsrecht
- Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
- Die Frist für den Widerruf beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
- Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer dem Veranstalter (Landers Training UG (haftungsbeschränkt), Jägerstraße 1c, 86932 Pürgen, E-Mail: info@landers-training.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
- Der Teilnehmer kann dafür das auf der Website bereitgestellte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
- Wenn der Teilnehmer den Vertrag widerruft, hat der Veranstalter alle Zahlungen, die er vom Teilnehmer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Veranstalter eingegangen ist.
- Für diese Rückzahlung verwendet der Veranstalter dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den Veranstalter von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
- Der Teilnehmer wird den Veranstalter bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen.
- Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Teilnehmer alle Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich und allgemein üblich sind, insbesondere:
- alle erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen,
- zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern bzw. Subunternehmern gestatten,
- erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen,
- Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen sowie die für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlichen technischen Mittel bereitstellen,
- sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden.
- Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen.
- Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Veranstalter diese Leistungen beim Teilnehmer mit angemessener Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an.
- Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
- Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Veranstalter unentgeltlich zu erbringen.
- Die vom Teilnehmer zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte Verpflichtungen dar. Sofern und soweit der Teilnehmer die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Veranstalters hat, ist der Veranstalter von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Veranstalters verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden gesondert vergütet.
- Kommt der Teilnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Veranstalter deshalb seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
- Bei gebuchten Online-Terminen gilt: Erscheint der Teilnehmer nicht und hat dies nicht spätestens 24 Stunden vor Beginn des Termins in Textform (z. B. per E-Mail) abgesagt, wird der Termin so behandelt, als wäre er wahrgenommen worden. Ein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
- Im Rahmen von Projektarbeitsbetreuungen gilt: Nicht in Anspruch genommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Stunden verfallen ersatzlos. Ein Übertrag auf spätere Zeiträume ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
- Aktionsgutscheine werden dem Teilnehmer als Ausgabe auf dem Bildschirm überlassen.
- Der Teilnehmer kann pro Buchung nur einen Aktionsgutschein einlösen.
- Der Veranstalter hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Gutscheinaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.
- Der Teilnehmer hat den Aktionsgutschein vor Abschluss des Bestellvorgangs über die Website einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
- Der Betrag der Buchung darf nicht den Wert des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Aktionsgutschein an den Teilnehmer zu erstatten.
- Soweit der Wert des Aktionsgutscheins den Betrag der Buchung unterschreitet, hat der Teilnehmer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. Hierfür kann der Teilnehmer eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswählen.
- Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.
- Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gilt ergänzend: Es erfolgt keine Erstattung des Aktionsgutscheins, wenn der Teilnehmer die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise gebuchten Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft.
- Der Aktionsgutschein ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen Inhaber vor Leistungserbringung über die Website mit schuldbefreiender Wirkung eingelöst werden.
- Der Aktionsgutschein kann nicht eingelöst werden, soweit der jeweilige Inhaber nicht berechtigt oder geschäftsunfähig ist oder diesem die Vertretungsberechtigung fehlt und der Veranstalter hierüber Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hat.
8. Entgelt und Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise.
- Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen bzw. Lehrangebote von der Umsatzsteuer befreit.
- Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
- Sofern eine Bereitstellung der digitalen Inhalte in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Teilnehmer, wenn der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat. Es können z. B. Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) entstehen.
- Der Teilnehmer kann das Entgelt nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:
- PayPal: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Teilnehmer nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto. Der Teilnehmer wird im Bestellprozess von dem Onlineshop des Veranstalters auf die Website von PayPal weitergeleitet. Der Veranstalter fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlung auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal automatisch durchgeführt.
- Rechnung: Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird das Entgelt fällig, nachdem die Veranstaltung stattgefunden und in Rechnung gestellt wurde. Das Entgelt ist nach Zugang der Rechnung innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters.
- Kreditkarte über Stripe: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Dabei können Visa, Mastercard und andere gängige Kreditkarten genutzt werden. Die Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt unmittelbar mit Abschluss der Bestellung.
- Klarna: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden. Es gelten die Klarna-Nutzungsbedingungen, die im Bestellprozess angezeigt werden.
- Sofortüberweisung (SOFORT): Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Anbieter Sofort GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München, Deutschland. Der Teilnehmer nutzt hierfür die Online-Banking-Daten seines Kreditinstituts.
- Google Pay: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Dienst Google Pay von Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Voraussetzung ist ein aktiviertes Google-Pay-Konto.
- Apple Pay: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Dienst Apple Pay von Apple Distribution International, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland. Voraussetzung ist ein aktiviertes Apple-Pay-Konto auf einem geeigneten Endgerät.
- Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 1,00 EUR (bei Verbrauchern) bzw. 5,00 EUR (bei Unternehmern) geltend zu machen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
- Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
- Bei überfälligen Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
- Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend:
- Aufrechnungsrechte stehen ihm nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Besondere Regelungen:
- Ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts besteht nicht, wenn der Teilnehmer eine Prüfung, Zertifizierung oder sonstige Leistungsüberprüfung im Rahmen einer Weiterbildung oder eines Kurses nicht besteht. Das Entgelt ist ausschließlich für die Teilnahme an der Veranstaltung geschuldet, nicht für den individuellen Lernerfolg oder das Bestehen von Prüfungen.
- Bricht der Teilnehmer eine mehrtägige Veranstaltung nach Beginn ab oder nimmt er an einzelnen Terminen nicht teil, bleibt die volle Kursgebühr geschuldet.
- Sofern Ratenzahlung vereinbart wurde, führt Zahlungsverzug bei einer Rate dazu, dass sämtliche noch offenen Raten sofort fällig werden.
- Der Teilnehmer trägt im Verzugsfall auch angemessene Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich Inkasso- und Anwaltskosten.
- Bei Paketbuchungen (z. B. Coachingstunden) verfällt das Guthaben spätestens 12 Monate nach Buchungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
9. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
- Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist ausschließlich die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt.
- Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nicht möglich.
10. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.
Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art der Veranstaltung gem. Ziffer 3 (z. B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.
Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung gemäß Ziffer 10.1 unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter eine solche Veranstaltung ohne Mehrkosten anbieten kann.
11. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
- Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
- Der Rücktritt muss spätestens sieben (7) Tage vor Beginn der Veranstaltung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) erklärt werden. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird, erklärt der Veranstalter den Rücktritt unverzüglich.
- Der Teilnehmer erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen.
- Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
12. Rücktritt des Veranstalters
- Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, oder
- eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
- In diesen Fällen erstattet der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurück.
- Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
- Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
13. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers – Stornierungen
- Der Teilnehmer kann bis zu sieben (7) Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren.
- Die Stornierung muss in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
- Ein dem Teilnehmer als Verbraucher nach Ziffer 5 zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
- Ausnahmen: Für unverbindlich bereitgestellte Online-Videokurse besteht kein Stornierungsrecht, da diese sofortigen Zugriff auf digitale Inhalte gewähren und rechtlich als nicht rückgabefähig gelten. Dies gilt auch dann, wenn der Kurs als „sofort nutzbar“ deklariert ist.
- Kosten bei Stornierung: Im Falle einer Stornierung werden etwaige Gebühren, die durch die Zahlungsabwicklung entstanden sind (z. B. Transaktionsgebühren), vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Kosten nachzuweisen und zu berechnen.
- Rücktritt bei Krankheit: Im Falle einer nachgewiesenen Krankheit (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests) ist eine Umbuchung auf einen späteren Kurs ohne zusätzliche Kosten möglich. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
- Abweichend von den vorstehenden Regelungen gilt für gebuchte Online-Termine und Projektarbeitsbetreuungen:
- Ein nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagter Online-Termin gilt als durchgeführt.
- Nicht in Anspruch genommene Stunden im Rahmen von Projektarbeitsbetreuungen verfallen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung besteht.
14. Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
- Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
- Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
- Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte sowie die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
- Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder Download-Link) zur Verfügung gestellt.
- Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
15. Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten
- Für die digitalen Inhalte gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
- Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form per Download oder Streaming bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
- Der Veranstalter kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren und weiterentwickeln sowie insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage oder technischer Entwicklungen anpassen. Dabei berücksichtigt er die berechtigten Interessen des Teilnehmers und informiert diesen rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen.
- Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers durch eine Änderung steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer ein einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen.
- Eine Weitergabe der digitalen Inhalte, deren Vervielfältigung oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
- Bezieht sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Teilnehmer das vertraglich geschuldete Entgelt vollständig gezahlt hat.
- Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer die Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte nicht statt.
16. Einräumung von Nutzungsrechten und Bereitstellung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
- Alle digitalen Inhalte, einschließlich Online-Videokurse, werden den Teilnehmern ausschließlich zur persönlichen Nutzung bereitgestellt. Das Urheberrecht verbleibt beim Veranstalter.
- Den Teilnehmern ist es untersagt, die Inhalte zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, weiterzugeben oder auf sonstige Weise Dritten verfügbar zu machen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich erlaubt.
17. Nennung als Referenzkunden
- Der Veranstalter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Teilnehmers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen.
- Der Teilnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern oder eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen.
- Im Falle des Widerrufs bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
- Die Angabe als Referenzkunde kann auch online erfolgen, etwa auf der Website und/oder den Social-Media-Kanälen des Veranstalters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Teilnehmers.
- Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
18. Haftung
- Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften uneingeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei Garantieversprechen, soweit diese zwischen den Parteien vereinbart sind,
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
- Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 18.1 unbeschränkt gehaftet wird. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
- Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme oder Unterbrechungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere nicht für Netzwerkausfälle oder Gerätefehler seitens des Teilnehmers.
- Der Veranstalter schuldet keinen bestimmten Lernerfolg, das Bestehen einer Prüfung oder das Erreichen eines Zertifikats.
- Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
19. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder die Subunternehmer des Veranstalters während der Vertragslaufzeit nicht abzuwerben.
- Sollte das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – enden, verpflichtet sich der Teilnehmer, diese Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen.
- Eine Ausnahme gilt, sofern der Veranstalter die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich zugestimmt hat (§ 126 Abs. 1 BGB).
20. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
- Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bereits gezahltes Entgelt wird in diesem Fall erstattet.
- Fälle höherer Gewalt sind alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst bei Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen. Hierzu gehören insbesondere:
- Naturkatastrophen und Unwetter ähnlichen Ausmaßes,
- Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten,
- Krieg, kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden,
- Behörden- und Regierungsanordnungen,
- kardinale Rechtsänderungen,
- Streiks, Unruhen, Aussperrung.
- Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung infolge höherer Gewalt um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
- Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist.
- In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das volle Entgelt. Er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der vom Teilnehmer erstatteten Beiträge.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Störungen oder unangemessenem Verhalten, das den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigt, ohne Vorwarnung von der Veranstaltung auszuschließen.
- Beispiele für solches Verhalten sind unter anderem:
- Belästigung anderer Teilnehmer oder des Veranstalters,
- wiederholte Verstöße gegen die Verhaltensregeln der Veranstaltung,
- Sachbeschädigung oder Missachtung der Vorgaben des Veranstalters.
21. Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen oder weiterzugeben.
- Eine Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht oder eine bestands- bzw. rechtskräftige Behörden- oder Gerichtsentscheidung vorliegt.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben oder offengelegt werden.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Erfahrungswissen (z. B. Ideen, Konzepte, Methoden, Know-how), das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht, wenn dadurch Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers verletzt würden.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Nebenabreden oder Absprachen über Messenger-Dienste sind unwirksam.
22. Technische Voraussetzungen für Online-Kurse
- Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine technische Ausstattung den Anforderungen entspricht. Dies umfasst insbesondere:
- ein geeignetes Endgerät (z. B. Laptop, Tablet oder PC),
- eine stabile Internetverbindung,
- die erforderliche Software (z. B. Zoom).
- Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen.
- Das Mitschneiden, Aufzeichnen, Vervielfältigen oder Weitergeben von Online-Veranstaltungen durch den Teilnehmer ist untersagt, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Kann der Teilnehmer aufgrund technischer Probleme in seinem Verantwortungsbereich (z. B. unzureichende Internetverbindung, defekte Hardware, fehlende Software) nicht an einer Online-Veranstaltung teilnehmen, entbindet ihn dies nicht von der Entgeltpflicht.
23. Alternative Streitbeilegung
- Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen: Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
- Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
24. Schlussbestimmungen
- Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer – insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche – ist ausgeschlossen.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Veranstalters.
- Der Veranstalter ist in allen Fällen berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 22.09.2025
