DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG – GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTE IHK
Präsentation und das Fachgespräch
In diesem Beitrag findest du alle Informationen für eine erfolgreiche mündliche Prüfung zum/zur geprüften Handelsfachwirt/in IHK.
Vorab:
Jede IHK in Deutschland hat ihre eigenen Formalitäten und Vorgaben.
Die Besonderheiten findest du meist in der Prüfungseinladung.
Sollte hierzu die Angaben unklar sein, dann frage am besten nochmals direkt bei der Industrie- und Handelskammer nach – sicher ist sicher!
Im Folgenden wird auf die allgemein geltende Prüfungsordnung für geprüfte Handelsfachwirte IHK eingegangen. Die Vorgaben laut Prüfungsordnung findest du kursiv hinterlegt.
Für die mündliche Prüfung des geprüften Handelsfachwirtes IHK gilt, dass die mündliche IHK Prüfung innerhalb eines Jahres, nach Ablage der schriftlichen Teilprüfungen durchgeführt wird.
Dies bedeutet, dass die Prüfung nicht bestanden sein muss, um an der mündlichen Prüfung teilnehmen zu können. Daher beginnen viele Prüfungen häufig bereits ein Monat nach der schriftlichen Prüfung. Hierbei hat jede IHK seine eigenen Abläufe und Planungen.
8) Anhand der Präsentation nach Absatz 5 soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, angemessen dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf jeweils einen Handlungsbereich nach den Absätzen 3 und 4 beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation 15 Minuten betragen.
Auch hier ist jeder IHK sehr unterschiedlich, daher bereits vorab die jeweiligen Formalitäten prüfen und beachten.
Ein Beispiel:
Die IHK Ulm gibt eine Präsentationszeit von 10 Minuten an, die IHK Shaben hingegen eine Präsentationszeit von 15 Minuten.
Was ist eine komplexe Problemstellung?
Die Frage ist essenziell für eine erfolgreiche mündliche Prüfung!
WICHTIG!
Erstelle niemals eine reine Ablaufbeschreibung oder einen bereits erfolgten Prozessablauf –
“Dies und jenes war gegeben und so wurde es gelöst”. – NEIN!!!
Als geprüfte/r Handelsfachwirt/-in IHK sollst du in der Lage sein ein komplexes Problem zu erkennen und mit deinen Kenntnissen und Kompetenzen, als Handelsfachwirt/-in, lösen zu können.
Du sollst dem IHK Prüfungsausschuss ein Problem, ein Prozess, einen Vorschlag oder Ähnliches unterbreiten, der für das Unternehmen einen zukünftigen Mehrwert bietet.
Hier sind keine Bauchgefühle gewünscht, sondern, klare Zahlen, Daten und Fakten.
Wähle dein Thema aus den Handlungsbereichen Tag 1 (Unternehmensführung oder Personal) und einen Handlungsbereich Tag 2 (Beschaffung oder Logistik oder Handelsmarketing oder dein Wahlfach). Reine Personalthemen, wie Fluktuationsquote sind nicht sehr stimmig, da Personalmarketing und -beschaffung auch dem Themengebiet Personal zugeordnet werden.
Was niemals fehlen sollte: KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE
Fehlt diese, wird die Geschäftsleitung bzw. der IHK Prüfungsausschuss euch genau diesbezüglich im Fachgespräch abfragen. Dies könnte beispielsweise folgendermaßen lauten: “Toller Vorschlag, aber wie viel kostet diese Maßnahme und welchen wirtschaftlichen Nutzen hat dies für das Unternehmen?”
Bei Investitionsthemen muss zusätzlich eine Finanzierungsrechnung eingearbeitet werden.
Welche Präsentationsmittel sollen eingesetzt werden?
Der IHK Prüfungsausschuss sieht gerne den Einsatz verschiedener Medien.
Setzte diese Mittel jedoch gezielt ein und nehmt euch hierbei nicht zu viel vor.
Häufig empfiehlt sich der Einsatz einer präzisen PowerPoint-Präsentation in Kombination mit einem Flipchart oder einer Pinnwand.
Auf einem Flipchart oder einer Pinnwand kann beispielsweise eine Gliederung, einen Lage-, Aufbau- oder Prozessplan platziert werden.
Diese Mix aus verschieden Präsentationsmitteln macht dein Präsentation lebendig und ansprechend, aber Achtung – nicht zu viel, sonst wird es für dich stressig und der Inhalt geht verloren.
Hierbei auch wieder beachten, dass jede IHK andere örtliche Voraussetzungen hat. Nicht jede IHK hat Beamer, Dokumentenkamera, Flipchart, Pinnwand oder Ähnliches. Informiere dich vorab gezielt, meist findest du einen Hinweis in der Prüfungseinladung.
(9) Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss am Tag der zweiten schriftlichen Teilprüfung eingereicht.
Auch hier hat jede IHK unterschiedliche Formvorschriften
Manche IHK´s haben keine genaue Vorgaben, andere IHK´s haben genaue Vorgaben.
Eingereicht werden muss das Thema und die Kurzbeschreibung immer am Tag 2 der schriftlichen Prüfung.
Daher solltest du dir schon genau vorher überlegen, welches Thema du präsentieren möchtest. Die Kurzbeschreibungen sind wichtig, da bei einigen IHK´s diese den IHK Prüfungsausschüssen vor der mündlichen Prüfungen zugesandt werden. Hierbei sollte eine erste objektive Beurteilung vorliegen, keine Meinung entstehen. Aber ihr wisst ja, der erste Eindruck ist wichtig.
(10) Im situationsbezogenen Fachgespräch nach Absatz 5 soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu entwickeln, zu bewerten und zu vertreten. Dabei soll auch die Fähigkeit nachgewiesen werden, angemessen zu kommunizieren und sachgerecht zu argumentieren. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
Die Thematik des Fachgespräches ist in der Regel immer basierend auf der Präsentation. Hier kann der IHK Prüfungsausschuss durch viele Fachbegriffe in der Präsentation hingeleitet werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass alle Themen, welche man anspricht, auch beherrscht! Beide angegebenen Handlungsbereiche sind ebenso prüfungsrelevant, deshalb sollten diese vorab nochmals gelernt und wiederholt werden.
Du hast weiter Fragen zur mündlichen Prüfung der Handelsfachwirte IHK?
Melde dich einfach!
Beste Grüße
Monika Landers
“Entspannt und fokussiert zum Erfolg”